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Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 10:41
von karlklatsche
Hallo Zusammen,
folgendes Probem:
Aktion Fernsehen mit Funkschalter! Das läuft alles sehr gut...nur----wenn die Aktion abgeschlossen ist, kann ich weder den TV noch den SAT-Receiver steuern der in der Aktion enthalten ist.
Danke für Hilfe
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 11:21
von TheWolf
Hi,
zu wenig Info's.
Wie genau hast Du die Aktion angelegt?
Geh mal bei der Aktion auf "Fehlerbehebung" und poste dann die erste angezeigte Seite.
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 12:58
von karlklatsche
Die Aktion wurde mit dem Assistenten angelegt........
Geräte in die richtige Reihenfolge gelegt Funkschalter, Sat, Zwischenschalter (für Gerätelatenz vom TV da er sonst nicht angeht), und dann TV.
Bei Help kommt als erstes der Fragenkatalog ob die einzelnen Geräte an sind....dann ob die Geräte sich steuern lassen...klicke ich dann auf SAT (kann nicht gesteuert werden) dann gibt er mir die Lösung POWER???? Völliger Schwachsinn.
Da komme ich nicht weiter.
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 13:28
von std
Hi
wenn du die Aktion anlegst wirst du ja erstmal gefragt welches Gerät für die Lautstärke zuständig ist, welches die kanäle umschaltet etc
Alles gemacht?
Schau mal unter Aktion-->Tastenbelegung
und schaue dir an was da so auf den Tasten liegt
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 13:51
von karlklatsche
Ich Idiot........Tastenbelegung....habe jetzt alle manuel eingepflegt...musste ich bei meiner 885 NIE machen.
Danke dir!
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 27. November 2010 18:50
von listener
Hallo,
laß mich raten, du hast die Aktion als Dienstprogramm angelegt? Da werden die Tasten nicht automatisch angelegt.
Grüße
listener
Re: Geräte werden nicht bei einer Aktion gesteuert
Verfasst: 28. November 2010 11:12
von karlklatsche
Da hast du vollkommen recht
