Hallo,
Landor hat geschrieben:...Nun hab ich hier im Forum gelesen, dass es sein kann, dass Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche an Logitech nicht geltend gemacht werden können, wenn für diese FB bereits ein Konto bestanden hat. Richtig? Gekauft wurde sie 10/08, also noch einige Monate Anspruch.
Kann ich die 1000 einfach in meinem bestehenden Konto unter "neue Fernbedienung" anmelden, oder geht das nicht? Möchte ja meine bisherigen Einstellungen beibehalten. Was kann ich tun, damit ich auch in einem "Defekt-Fall" noch "Garantie" auf dieses Gerät habe? Hat da jemand ne Idee?

Garantie und Gewährleistung wird oft in einen Topf gehauen, sind aber zwei verschiedene Schuhe. Garantie wird vom Hersteller gegeben und kann die unterschiedlichsten Zeiträume umfassen (z.B. 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre, usw.). Gewährleistung ist nach deutschem Recht (oder europäischem, weiß ich jetzt nicht so genau) geregelt, umfasst 2 Jahre und wird gegenüber dem Händler geltend gemacht. Dabei ist die sogenannte Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB zu beachten. Das heißt, dass in einem Gewährleistungsfall in den ersten 6 Monaten der Verkäufer den einwandfreien Zustand des Produktes beim Verkauf nachweisen muss, danach müsste der Käufer nachweisen, dass das Produkt schon beim Kauf defekt war. Beides ist nicht immer realisierbar, demzufolge wird die Ware oft anstandslos vom Händler umgetauscht oder repariert. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn die Ware vor dem Verkauf auf Funktionstüchtigkeit geprüft wird (z. B. bei Leuchtmittel).
Beides, Garantie und Gewährleistung, geht nach unserem Recht bei Weitergabe, sei es Verkauf oder Geschenk, auf den nächsten Besitzer über. Das hört sich für den Verbraucher erstmal sehr gut an, aber geltendes Recht wird auch immer mal wieder gebrochen und müsste dann gerichtlich durchgesetzt werden. Dies bedeutet dann immer einen hohen Aufwand an Zeit, Nerven und Geld. Deswegen ist die von "listener" vorgeschlagene Lösung
Einfachste Lösung ist, Du arbeitest mit dem Account deines Cousins weiter, zumindest bis die Garantie abgelaufen ist. Wenn ein Problem auftritt, schickst Du deinen Cousin vor.
das Beste (da es sich ja hier nicht nur um eine Hardware handelt, sondern auch um den einzurichtenden Account) .
Bei Reklamationen zur gekauften Ware würde ich mich immer zuerst an den Händler wenden (siehe Gewährleistung), bevor ich den Hersteller kontaktiere.
Gruß Michael